Start: 01.01.2027 · Anbieter-Konditionen werden jetzt finalisiert · Frühzeitig informiert sein →
Reform beschlossen · Geplanter Start 01.01.2027

Altersvorsorgedepot 2027: rechtzeitig informiert sein.

Die neue geförderte Altersvorsorge soll ab 2027 starten. Noch sind viele Details offen. Wir informieren dich verständlich, sobald Regeln, Förderung, Anbieter und sinnvolle Handlungsmöglichkeiten feststehen.

Countdown bis zum Start

01. Januar 2027 das neue Vorsorge-Zeitalter beginnt.

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Sek

Wer früh die richtigen Weichen stellt, sichert sich die volle Zulage ab dem ersten Tag - und profitiert vom Zinseszinseffekt über Jahrzehnte.

Jetzt vormerken

Drei Gründe, heute schon zu handeln.

Das Altersvorsorgedepot startet zwar erst 2027 — aber die Vorbereitung entscheidet, wie viel du am Ende herausholst.

1

Volle Förderung von Tag 1

Wer früh startet, kann die staatliche Förderung ab 2027 möglichst vollständig nutzen. Die Förderung gilt innerhalb der gesetzlichen Förderregeln des jeweiligen Beitragsjahres.

2

Riester-Wechsel mit Vorlauf

Bestehende Verträge können übertragen werden — aber nur mit der richtigen Strategie. Falsche Entscheidungen kosten Zulagen.

3

Anbieterwahl will geplant sein

Versicherer, Fondsgesellschaften und Plattformen entwickeln aktuell ihre Produkte. Wir behalten den Markt für dich im Blick — du wirst informiert.

Alles was du wissen musst.

Offizielle Quellen — BMF, Bundesregierung, Gesetzestext — strukturiert für dich.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge — der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente. Vermögensaufbau über Kapitalmärkte mit Förderung des Staates.

Wann startet es?

01.01.2027

Bundestag (27.03.2026) und Bundesrat (08.05.2026) haben das Reformgesetz beschlossen. Banken, Versicherer und Plattformen dürfen ab diesem Datum förderfähige Verträge anbieten.

Drei Produktvarianten

Das Gesetz kennt drei förderfähige Varianten:

  • Depot mit 100 % Beitragsgarantie
  • Depot mit 80 % Beitragsgarantie
  • Depot ohne Garantie (volle Renditechancen)

Was ändert sich gegenüber Riester?

Höhere Renditechancen, kein Garantiezwang, einfachere Förderung, Selbstständige sind erstmals förderberechtigt, flexible Auszahlung, niedrigere Kosten.

Quellen: BMF · Altersvorsorgereformgesetz · Stand: Mai 2026

Grundzulage — Basis

50 % bis 360 €

Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € jährlich gibt es 50 Cent vom Staat — das sind bis zu 180 € Förderung.

Grundzulage — Aufstockung

25 % bis 1.800 €

Für Einzahlungen zwischen 360 € und 1.800 € gibt es 25 Cent pro Euro. Maximale Grundzulage: 540 € pro Jahr.

Kinderzulage

300 € / Kind / Jahr

Pro kindergeldberechtigtem Kind zusätzlich bis 300 € jährlich.

Berufseinsteigerbonus

200 € einmalig

Einmaliger Bonus für Berechtigte unter 25 Jahren — zusätzlich zu allen anderen Zulagen.

Mindestbeitrag

120 € / Jahr

Für die volle Grundzulage ist ein eigener Mindestbeitrag von 120 € jährlich erforderlich (auch für mittelbar berechtigte Ehepartner).

Steuervorteil

Beträge bis 1.800 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Die Günstigerprüfung wählt automatisch die höhere Förderung — Zulage oder Steuervorteil.

Im Überblick — was du maximal bekommst

Bei 1.800 € Eigenbeitrag, einem Kind und 42 % Grenzsteuersatz.

540 €
Grundzulage
300 €
Kinderzulage
~200 €
Steuervorteil
~1.040 €
Gesamt p.a.

Berechnungsbeispiel · individuelle Förderung abhängig von Einkommen & Familiensituation.

Was darf in das Depot?

Breite Palette geeigneter Wertpapiere:

  • ETFs (börsengehandelte Indexfonds)
  • Aktiv gemanagte Investmentfonds
  • Anleihen & Anleihen-Fonds
  • Fondsgebundene Versicherungstarife

Steuerfreies Umschichten

Innerhalb des Depots kannst du Fonds tauschen, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Wertvoll bei der Gleitpfad-Strategie vor der Rente.

Garantie — ja oder nein?

Du wählst:

  • 100 % Garantie: Maximale Sicherheit
  • 80 % Garantie: Balance
  • Ohne Garantie: Volle Marktteilnahme

Kostendeckel Standardprodukt

max. 1,0 % p.a.

Für das zertifizierte Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von 1 % Effektivkosten p.a. Hinweis: Die Verordnung zum öffentlichen Standardprodukt steht noch aus.

Auszahlung ab 65

Reguläre Auszahlung startet frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren.

Auszahlungsplan oder Leibrente

Wahl zwischen Auszahlungsplan bis mindestens 85. Lebensjahr oder lebenslanger Leibrente — abhängig vom Anbieter.

Teilkapital­auszahlung

bis 30 % förderunschädlich

Zu Rentenbeginn können bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden — ohne dass Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Nachgelagerte Besteuerung

Ansparphase: steuerfrei. Auszahlphase: persönlicher Einkommensteuersatz — im Rentenalter meist niedriger.

Vorzeitige Entnahme

Möglich, aber förderschädlich. Ausnahme: Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum bleibt förderunschädlich.

Vererbung

Guthaben ist vererbbar. Zulagen meist zurückzuzahlen — Ausnahme: Übertragung auf geförderten Vertrag des Ehepartners.

Maximal zwei Verträge

Du kannst parallel zwei Depots führen — insgesamt bis 13.680 € jährlich. Förderung gibt es aber nur einmal auf max. 1.800 €.

PersonengruppeFörderberechtigtBesonderheit
ArbeitnehmerJaVolle Förderung inkl. Steuervorteil
Selbstständige & FreiberuflerErweitertFörderung erweitert — Voraussetzungen z.B. §15/§18 EStG. Individuelle Prüfung nötig.
BeamteJaFörderfähig wie Angestellte
Arbeitslose / BürgergeldUnter BedingungenFörderberechtigung bleibt bestehen, wenn zuvor pflichtversichert und Anrechnungszeit nach §58 SGB VI vorliegt. Mindestbeitrag 120 €/Jahr. Individuelle Prüfung empfohlen.
GeringverdienerJaVoll förderberechtigt bei Pflichtversicherung. Mindestbeitrag 120 €/Jahr (10 €/Monat). Besonders hoher Fördersatz: 50 Cent pro eingesetztem Euro.
Eltern in ElternzeitJaKindererziehungszeiten zählen
Ehepartner (mittelbar)EingeschränktÜber Förderung des Hauptvertrags
Kinder (6–18 Jahre)GeplantNach aktuellem Reformplan: Staat zahlt 10 €/Monat — kein Eigenbeitrag nötig. Schulbesuch in Deutschland vorausgesetzt. Gesetzliche Umsetzung 2026 geplant. → Details zur Frühstart-Rente
RentnerNeinNur für Erwerbstätige

Was ist die Frühstart-Rente?

Nach aktuellem Reformplan soll der Staat für Kinder und Jugendliche (6–18 Jahre) monatlich 10 € in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen — ohne dass Eltern selbst einzahlen müssen. Die gesetzliche Umsetzung ist für 2026 geplant.

Staatlicher Zuschuss

10 € / Monat

120 € jährlich über 12 Jahre = 1.440 € reine Staatsförderung. Eltern, Großeltern oder Dritte können zusätzlich einzahlen und den Zinseszinseffekt verstärken.

Steuerstatus

steuerfrei bis Rente

Die Erträge aus der Frühstart-Rente bleiben während der gesamten Ansparphase bis zum Renteneintritt steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung.

Anspruchsberechtigung

Vorgesehen für Kinder und Jugendliche, die eine Schule in Deutschland besuchen. Ob Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung sind, wird noch europarechtlich geprüft (Stand: Mai 2026).

Rollout — wer ist wann dran?

Geplanter Start: rückwirkend zum 01.01.2026 — zunächst für Jahrgang 2020 (Kinder, die zum Programmstart 6 Jahre alt werden). In den Folgejahren kommen jeweils die neu 6-Jährigen hinzu. Ab 2029 sollen weitere ältere Jahrgänge nachholen.

Was wenn Eltern nichts tun?

Das Geld geht nicht verloren. Eröffnen Eltern kein Depot, greift eine kollektive Auffanglösung nach Geburtsjahrgängen. Sobald ein eigenes Depot eröffnet wird — durch Eltern oder das volljährige Kind selbst — können die Mittel aus der Auffanglösung übertragen werden.

Ab 18: nahtloser Übergang

Ab dem 18. Lebensjahr kann das Frühstart-Depot durch eigene Beiträge weiterbespart werden — inklusive der neuen staatlichen Altersvorsorgeförderung. Ein Anbieterwechsel zu geringen Kosten ist ebenfalls vorgesehen.

Rechenbeispiel

1.440 € staatliche Förderung · 6 % Rendite p.a. · Laufzeit bis 67 → ca. 28.800 € Endkapital allein aus der Frühstart-Förderung — ohne eigenen Cent der Eltern. Mit Aufstockung deutlich mehr.

Alle Angaben nach aktuellem Reformstand (BMF-FAQ, Stand: Mai 2026). Die Frühstart-Rente wird in einem separaten Gesetz 2026 geregelt — Details können sich bis zur finalen Verabschiedung noch ändern.

Finde deine Situation.

Das Altersvorsorgedepot ist nicht für jeden gleich attraktiv. Hier die typischen Profile.

Höchstes Potential

Junge Berufseinsteiger (20–35)

Lange Laufzeit + Zinseszins = maximaler Hebel. Bei 100 € monatlich kann das Endkapital deutlich über Riester liegen.

→ Persönlich berechnen lassen
Erstmals förderbar

Selbstständige & Freiberufler

Förderberechtigung wurde ausgeweitet — insbesondere für Steuerpflichtige mit Einkünften nach §15 oder §18 EStG. Ideal als Ergänzung zur fehlenden gesetzlichen Rente. Genaue Berechtigung klären wir individuell.

→ Beratung anfragen
Maximale Zulage

Familien mit Kindern

Bis zu 300 € Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind. Kombiniert mit Grundzulage ein massiver Hebel.

→ Familienförderung prüfen
Strategische Entscheidung

Riester-Sparer

Bestandsschutz bleibt — aber Wechsel kann sich lohnen. Individuelle Prüfung ist Pflicht.

→ Wechsel-Check ansehen
Gut geeignet

Gutverdiener

Steuervorteil kann Zulage deutlich übersteigen — bis ca. 1.040 € Gesamtförderung pro Jahr möglich.

→ Steueroptimierung anfragen
Doppelt profitieren

Eltern für Kinder

Frühstart-Rente: 10 €/Monat vom Staat ab 6. Lebensjahr. Mit Aufstockung ein gewaltiger Vorsprung.

→ Kinder-Vorsorge planen

Mythen — und was wirklich stimmt.

Halbwissen kostet Förderung. Hier räumen wir auf.

Mythos„Riester-Verträge muss man jetzt sofort kündigen."+
Fakt

Falsch. Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz — die alte Förderung läuft unverändert weiter. Kündigung ist meist die schlechteste Option, weil bisherige Zulagen verloren gehen könnten. Statt zu kündigen, lässt sich ab 2027 das Guthaben übertragen — mit voller Erhaltung der Förderung.

Mythos„Das Altersvorsorgedepot ist garantiert renditestark."+
Fakt

Differenziert. Das Depot ermöglicht höhere Renditechancen durch Kapitalmarktbeteiligung — aber damit auch Kursschwankungen. Wer kurz vor der Rente steht oder Sicherheit braucht, sollte eine andere Variante prüfen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.

Mythos„Selbstständige haben weiter keinen Anspruch."+
Fakt

Falsch — und das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Selbstständige sind beim Altersvorsorgedepot erstmals voll förderberechtigt. Wer als Selbstständiger keine gesetzliche Rente aufbaut, erhält damit erstmals einen geförderten privaten Weg.

Mythos„Ohne Berater geht das billiger über Direkt-Broker."+
Fakt

Mit Einschränkung. Direkt-Anbieter haben oft niedrige laufende Kosten — aber keine individuelle Beratung, keine Vergleichsanalyse mehrerer Produkte, keine Wechsel-Begleitung von Riester, keine Geeignetheitsprüfung nach IDD. Wichtig zur Kostenfrage: Mehrere offizielle Riester-Produktinformationsblätter zeigen Effektivkosten von über 2 % p.a. — das neue Standard-Altersvorsorgedepot ist gesetzlich bei 1 % gedeckelt. Falsche Produktwahl oder fehlerhafte Wechselentscheidungen können erhebliche Kosten verursachen.

Mythos„Die Auszahlung ist steuerfrei."+
Fakt

Falsch. Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Ansparphase steuerfrei, Auszahlphase wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert — der im Rentenalter meist niedriger ist, aber nicht null.

Mythos„Riester kostet immer 6 bis 7 Prozent pro Jahr."+
Fakt

So pauschal nicht belegt. Hohe Riester-Kosten sind real — mehrere offizielle Produktinformationsblätter (PIBs) weisen Effektivkosten von über 2 % pro Jahr aus, einzelne Versicherer-Riester auch über 2,5 %. Die häufig zitierten 6–7 % vermischen meist Effektivkosten, Fondskosten, Abschlusskosten und einmalige Sonderkosten unsauber. Auch unter 2,5 % Effektivkosten gilt aber: Das neue Altersvorsorgedepot-Standardprodukt ist gesetzlich bei 1,0 % gedeckelt — der Kostenabstand bleibt erheblich.

Mythos„Vorzeitige Entnahme ist immer förderschädlich."+
Fakt

Nicht ganz. Grundsätzlich ja — vorzeitige Entnahme führt zur Rückzahlung von Zulagen. Ausnahme: Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum, Hausbau oder altersgerechte Sanierung bleibt förderunschädlich, sofern der Anbieter diese Option zulässt.

Wie viel Förderung bekommst du?

Schätzung deiner jährlichen Zulage und des Endkapitals — Genauigkeit in der persönlichen Beratung.

150 €
Hinweis: Für die volle Grundzulage ist ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr (10 €/Monat) erforderlich.
30 Jahre
55.000 €
Grenzsteuersatz (§ 32a EStG) 42 %
Geschätztes Endkapital mit 67
bei 37 Jahren Laufzeit
Das Geschenk vom Staat
Förderung gesamt
(reine Zulagen + Steuervorteil)
Daraus mit Zinseszins
im Endkapital
Eigenbeitrag p.a.
Grundzulage p.a.
Kinderzulage p.a.
Berufseinsteigerbonus
Steuervorteil p.a.
Gesamtförderung p.a.

Modellrechnung ohne Gewähr — konstante Rendite unterstellt, tatsächliche Wertentwicklungen können abweichen, auch negativ. Förderhöhen basieren auf Stand Mai 2026 und können sich ändern. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung — kein Ersatz für persönliche Beratung.

Persönliche Berechnung anfragen →

Soll dein Riester-Vertrag wechseln?

Eine der wichtigsten Entscheidungen 2026/27 — und nicht für jeden gleich.

Wechsel kann sinnvoll sein, wenn …

  • dein Altvertrag hohe laufende Kosten hat (über 1,5 % p.a.)
  • du noch eine lange Restlaufzeit hast (15+ Jahre)
  • du höhere Renditechancen am Kapitalmarkt suchst
  • dich die Garantien des Altvertrags einengen
  • du flexiblere Auszahlung wünschst

Wichtig: Im Jahr der Übertragung ist keine erneute Förderung für das übertragene Kapital möglich.

Wechsel kann nachteilig sein, wenn …

  • dein Altvertrag hohe Garantieverzinsung hat (alte Verträge)
  • Restlaufzeit unter 5 Jahren beträgt
  • Wechselkosten die Vorteile auffressen
  • du keine Schwankungen verkraften willst
  • bessere Auszahlungsoptionen im Altvertrag

Pauschal-Empfehlung gibt es nicht. Wir prüfen deinen Vertrag — Kosten, Garantien, Restlaufzeit — und sagen dir ehrlich, was zu dir passt.

Riester-Check anfragen →

Dein Vorteil: Wir arbeiten für dich — nicht für einen Anbieter.

Als Versicherungsmakler sind wir nicht auf eine einzelne Produktlösung festgelegt. Über unsere Anbindungen können wir eine Vielzahl von Versicherern, Investmentplattformen, Fondsgesellschaften und Asset-Managern berücksichtigen.

Sobald die gesetzlichen und produktseitigen Details zum Altersvorsorgedepot feststehen, ordnen wir für dich ein, welche Möglichkeiten entstehen — von Versicherungslösungen über Depotmodelle bis hin zu fonds- und ETF-basierten Ansätzen.

Direkt beim Anbieter
  • Ein Produkt, eine Lösung
  • Kein Riester-Wechselservice
  • Verkäufer des Anbieters
Mit uns als Makler
  • Marktvergleich mehrerer Anbieter
  • Wechselbegleitung (z.B. von Riester)
  • Rechtlich dein Interessenvertreter
Versicherer
Versicherungslösungen
Investment­plattformen
Depotmodelle
Fonds­gesellschaften
Aktiv gemanagte Lösungen
Asset-Manager
ETF- & Fondsstrategien

Statt schnell ein Produkt vorzuschlagen, geben wir dir eine fundierte Orientierung — sobald die Details feststehen.

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Unser Rat

Erst informieren, dann entscheiden

Der Starttermin des Altersvorsorgedepots steht gesetzlich fest: 01. Januar 2027. Bis dahin sind jedoch viele Details zu Förderung, Produktgestaltung, Kosten, Anbietern und konkreter Umsetzung noch offen. (Stand: Mai 2026)

Unser klarer Rat: Schließe aktuell keinen Vertrag ab, der als Altersvorsorgedepot beworben wird — die finalen Produktbedingungen stehen noch nicht fest. Warte die konkreten Rahmenbedingungen ab, verfolge die Entwicklungen und prüfe später in Ruhe, welche Lösung wirklich zu deiner Situation passt.

Vorsorge soll nicht verunsichern, sondern Orientierung geben. Unser Anspruch ist es, komplexe Finanz- und Versicherungsthemen verständlich einzuordnen, damit du fundierte Entscheidungen für dein Leben treffen kannst.

Trag dich ein und wir informieren dich, sobald klar ist, welche Möglichkeiten wirklich relevant werden.

Updates erhalten →
Arnd Hellwig, Versicherungsmakler bei Fulminant Finanzdienstleistungen

Arnd Hellwig — Versicherungsmakler am Bodensee.

Geschäftsführer von Fulminant Finanzdienstleistungen. Spezialisiert auf Altersvorsorge, Existenzabsicherung und gewerbliche Versorgungslösungen.

Mein Anspruch: Du verstehst, was du unterschreibst. Kein Fachchinesisch, keine versteckten Haken — sondern Klarheit, Vergleich und eine Lösung, die wirklich zu dir passt.

Erlaubnis §34d GewO
Versicherungsprodukte
Erlaubnis §34f GewO
Finanz- & Investmentprodukte
IHK-registriert
Persönlich & digital
Was das für dich bedeutet
  • Vergleich über alle zugänglichen Versicherer, Depots, Fonds und Asset Manager
  • Kein Carrier-Lock-in — die Empfehlung hängt von deiner Situation ab, nicht von Vertriebszielen
  • Als Makler bin ich rechtlich dein Interessenvertreter — nicht der des Anbieters
Updates erhalten → Beratungstermin buchen

Trag dich ein — wir halten dich auf dem Laufenden.

Sobald es konkrete Neuigkeiten gibt, bekommst du eine verständliche Einordnung. Ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.

Updates Anbieter & Förderung
Vergleiche Wir prüfen für dich
Vorrang ab Start Als Erstes dran

Abmeldung jederzeit mit einem Klick möglich. Keine versteckten Kosten.

Du bist dabei!

Bitte schau kurz in dein E-Mail-Postfach und bestätige deine Anmeldung — dann bist du auf der Vormerkliste und bekommst alle Updates zum Altersvorsorgedepot 2027.

Keine Mail erhalten? Schau kurz im Spam-Ordner nach.

Fulminant Finanzdienstleistungen begleitet Menschen bei Versicherungen, Vorsorge und finanzieller Absicherung. Wir informieren verständlich, ehrlich und ohne vorschnelle Produktempfehlung. Sobald gesetzliche und produktseitige Details feststehen, bekommst du eine fundierte Einordnung.

Was du noch wissen solltest.

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?+
Offizieller Start ist der 01. Januar 2027. Einige Anbieter ermöglichen voraussichtlich eine Voranmeldung ab Herbst 2026. Wer früh dabei ist, sichert die volle Jahres-Förderung 2027.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?+
Nein — und meistens solltest du das nicht. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Ab 2027 ist eine Übertragung in ein Altersvorsorgedepot möglich, ohne dass bisherige Zulagen verloren gehen.
Bin ich bei der Vermittlung an einen Anbieter gebunden?+
Nein. Als Versicherungsmakler nach §34d und §34f GewO arbeiten wir ungebunden — wir prüfen Angebote mehrerer Versicherer und Plattformen und empfehlen das, was zu deiner Situation passt.
Wie hoch sind die Kosten für die Beratung?+
Die Erstberatung ist für dich immer kostenfrei und unverbindlich. Wie eine spätere Zusammenarbeit vergütet wird, entscheidest du mit: Je nach Lösung sind verschiedene Wege möglich — über den Anbieter (Provision/Courtage, im Beitrag enthalten), über einen Nettotarif oder gegen ein vereinbartes Honorar. Wir besprechen das vorab transparent und wählen mit dir, was zu deiner Situation passt. Hinweis: Nettotarife können bei versicherungsförmigen Lösungen möglich sein; beim Altersvorsorgedepot hängt es von den konkreten Produktunterlagen ab, die erst 2027 final vorliegen.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich vor der Rente sterbe?+
Das angesparte Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Zulagen müssen meist zurückgezahlt werden — Ausnahme: Übertragung auf einen geförderten Vertrag des Ehepartners (Ehegattenprivileg).
Kann ich vor der Rente an das Geld?+
Möglich, aber bei normaler Entnahme förderschädlich. Ausnahme: Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum, Hausbau oder altersgerechte Sanierung ist förderunschädlich.
Was unterscheidet das Altersvorsorgedepot von einem normalen ETF-Sparplan?+
Wichtigster Unterschied: staatliche Zulagen und Steuervorteile plus steuerfreies Umschichten innerhalb des Depots. Dafür ist das Kapital bis 65 gebunden (außer Wohneigentum). Häufig ist die Kombination aus beidem die beste Lösung.
Ist eine Beratung über Video möglich?+
Ja. Wir beraten persönlich am Bodensee oder bundesweit per Video. Beides ist gleichwertig und rechtssicher dokumentiert.

Lass uns sprechen.

Wir sind per Telefon, E-Mail oder WhatsApp erreichbar.

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