Ab 2027 wird die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge neu berechnet. Beim Altersvorsorgedepot hängt die Grundzulage nicht mehr wie bei Riester von einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag ab, sondern direkt von deinem eigenen Beitrag. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Prozent Zulage, also maximal 180 Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Prozent Zulage, also zusätzlich maximal 360 Euro. Insgesamt kann die Grundzulage damit bis zu 540 Euro pro Jahr betragen.
Warum die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot so wichtig ist
Die neue Förderung ist einer der zentralen Unterschiede zwischen klassischer Riester-Förderung und dem Altersvorsorgedepot. Riester war für viele Menschen schwer verständlich, die neue Logik soll das ändern: Wer einzahlt, erhält eine prozentuale Zulage auf den eigenen Beitrag.
Das macht die Förderung transparenter. Du kannst relativ schnell erkennen, wie viel staatlicher Zuschuss bei welcher Sparrate in deinen Vertrag fließt. Für Menschen, die mit Riester-Sonderausgabenabzug und Förderquoten nie warm wurden, ist das ein echter Fortschritt.
Die Grundzulage ist aber nur ein Baustein. Ob ein Altersvorsorgedepot insgesamt sinnvoll ist, hängt später zusätzlich von Produktkosten, Anlagekonzept, Laufzeit, Risikobereitschaft, Steuersituation und Alternativen ab. Hier geht es bewusst nur um die Grundzulage und ihre Berechnung.
Was ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu deinem eigenen Altersvorsorgebeitrag. Sie wird nicht an dich ausgezahlt, sondern fließt in den geförderten Altersvorsorgevertrag und erhöht damit den Betrag, der für deine spätere Rente investiert wird.
Beim Altersvorsorgedepot wird diese Zulage beitragsproportional berechnet: Die Höhe richtet sich danach, wie viel du im jeweiligen Jahr selbst einzahlst.
Nach aktuellem Stand gilt ab 2027:
| Jährlicher Eigenbeitrag | Förderung | Maximaler Zulagenbetrag |
|---|---|---|
| Bis 360 Euro | 50 Prozent | bis 180 Euro |
| 360,01 bis 1.800 Euro | 25 Prozent auf den zusätzlichen Beitrag | bis weitere 360 Euro |
| Ab 1.800 Euro | keine weitere Grundzulage | maximal 540 Euro |
Die maximale Grundzulage von 540 Euro im Jahr wird erreicht, wenn du mindestens 1.800 Euro selbst einzahlst – das sind 150 Euro im Monat. Die effektive Förderquote auf den Eigenbeitrag liegt dabei bei 30 Prozent.
So wird die Grundzulage berechnet
Die Berechnung läuft in zwei Stufen.
Stufe 1: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro
Zahlst du bis zu 360 Euro pro Jahr ein, bekommst du 50 Cent Zulage pro selbst eingezahltem Euro. Bei 360 Euro Eigenbeitrag ergibt das:
360 Euro × 50 Prozent = 180 Euro Grundzulage
Stufe 2: 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro
Zahlst du mehr als 360 Euro ein, wird der zusätzliche Beitrag bis zur Grenze von 1.800 Euro mit 25 Prozent gefördert. Der maximal zusätzlich geförderte Betrag beträgt 1.440 Euro:
1.440 Euro × 25 Prozent = 360 Euro zusätzliche Grundzulage
Zusammen: 180 Euro + 360 Euro = 540 Euro maximale Grundzulage pro Jahr
Wie viel Förderung gibt es bei welcher Einzahlung?
Die neue Förderlogik lässt sich mit konkreten Zahlen am besten greifen:
| Eigenbeitrag/Jahr | Eigenbeitrag/Monat | Grundzulage | Gesamtbetrag im Vertrag |
|---|---|---|---|
| 120 Euro | 10 Euro | 60 Euro | 180 Euro |
| 360 Euro | 30 Euro | 180 Euro | 540 Euro |
| 900 Euro | 75 Euro | 315 Euro | 1.215 Euro |
| 1.800 Euro | 150 Euro | 540 Euro | 2.340 Euro |
Bei 120 Euro Jahresbeitrag liegt die Grundzulage bei 60 Euro – die Einzahlung fällt vollständig in die erste Förderstufe. Bei 360 Euro ist die erste Stufe ausgeschöpft. Bei 900 Euro Jahresbeitrag entstehen 180 Euro Zulage auf die ersten 360 Euro und 135 Euro auf die weiteren 540 Euro. Bei 1.800 Euro ist das Maximum erreicht.
Gibt es einen Mindestbeitrag?
Ja. Voraussetzung für die Grundzulage ist nach aktuellem Stand ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 Euro – also 10 Euro im Monat.
Das ist ein wichtiger Unterschied zur alten Riester-Logik. Dort war der volle Zulagenanspruch eng an das Vorjahreseinkommen und einen Mindesteigenbeitrag geknüpft. Beim Altersvorsorgedepot soll es einfacher werden: Der eigene Beitrag bestimmt die Höhe der Zulage.
Der Mindestbeitrag bedeutet aber nicht, dass 10 Euro monatlich für eine tragfähige Altersvorsorge reichen. Für den Einstieg kann eine kleine Rate sinnvoll sein. Welche Sparrate realistisch ist und welche Versorgungslücke tatsächlich besteht, muss separat geprüft werden.
Was passiert, wenn ich weniger als 1.800 Euro einzahle?
Du erhältst anteilig weniger Grundzulage. Das ist kein Fehler, sondern Teil der neuen Förderlogik.
Du musst also nicht zwingend 1.800 Euro im Jahr einzahlen, um überhaupt gefördert zu werden. Die Zulage wächst mit deinem Beitrag. Wer 30 Euro im Monat einzahlt, kommt auf 360 Euro im Jahr und erhält nach aktueller Systematik 180 Euro Grundzulage.
Das kann die Einstiegshürde senken. Gleichzeitig ersetzt eine kleine Sparrate plus Zulage keine vollständige Ruhestandsplanung.
Was passiert, wenn ich mehr als 1.800 Euro einzahle?
Für die Grundzulage ist bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr Schluss. Höhere Einzahlungen können nach den Reformregeln grundsätzlich möglich sein, erhöhen aber die Grundzulage nicht weiter.
Das wird oft missverstanden: Die maximale Grundzulage von 540 Euro bedeutet nicht, dass du insgesamt nur 540 Euro Förderung bekommst oder nur 1.800 Euro sparen darfst. Sie bedeutet nur, dass die direkte Grundzulage auf den Eigenbeitrag bei 1.800 Euro ausgeschöpft ist.
Fragen zu Fördergrenzen, ungeförderten Einzahlungen und Beiträgen oberhalb der Grundzulagen-Grenze sollten separat eingeordnet werden – genau dort entstehen schnell Überschneidungen mit der Frage, wie viel man insgesamt einzahlen sollte.
Wer kann die Grundzulage erhalten?
Die Grundzulage setzt voraus, dass du förderberechtigt bist. Nach der Reform gehören dazu weiterhin insbesondere Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Außerdem wird der förderberechtigte Personenkreis erweitert, unter anderem für bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Die Förderberechtigung sollte nicht pauschal angenommen werden. Sie hängt von deiner persönlichen Situation ab. Bei Angestellten ist sie häufig naheliegend, bei Selbstständigen, Gesellschafter-Geschäftsführern, Studierenden, Rentnern oder Personen ohne Erwerbstätigkeit muss genauer hingeschaut werden.
Dieser Beitrag bewertet bewusst nicht, für wen sich die Förderung besonders lohnt – hier geht es nur darum, wie die Grundzulage grundsätzlich funktioniert.
Wie unterscheidet sich die Grundzulage von der Kinderzulage?
Neben der Grundzulage gibt es beim Altersvorsorgedepot auch eine Kinderzulage. Sie folgt einer eigenen Logik und kann für Eltern erheblich ins Gewicht fallen.
Zur Abgrenzung: Die Grundzulage bezieht sich auf deinen eigenen Beitrag als förderberechtigte Person. Die Kinderzulage kommt nur hinzu, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für Kinder erfüllt sind. Wie Familien die Kinderzulage nutzen können und wem sie zusteht, gehört in einen eigenen Beitrag – sonst wird die Förderlogik schnell unübersichtlich.
Warum die Grundzulage nicht allein über die Entscheidung entscheidet
Eine hohe Zulage klingt attraktiv. Trotzdem sollte sie nicht der einzige Entscheidungsgrund sein.
Beim Altersvorsorgedepot geht es um langfristige Altersvorsorge. Die staatliche Förderung kann den Vermögensaufbau unterstützen, aber sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Produkts. Entscheidend sind unter anderem:
- Welche Kosten fallen an?
- Wie wird das Geld investiert?
- Passt die Schwankungsbreite zur eigenen Risikobereitschaft?
- Wie lange läuft der Vertrag voraussichtlich?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen in der Auszahlungsphase?
- Welche bestehenden Verträge sind bereits vorhanden?
Gerade weil das Altersvorsorgedepot kapitalmarktnäher sein soll als Riester, ist eine sachliche Einordnung wichtig. Förderung ist wertvoll – aber sie macht ein Produkt nicht automatisch passend.
Klarere Förderlogik als Riester
Ab 2027 folgt die Grundzulage einer nachvollziehbaren Systematik: Wer einzahlt, erhält eine prozentuale Förderung auf den eigenen Beitrag. 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro – und damit insgesamt bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr.
Für Verbraucher ist das deutlich leichter nachvollziehbar als die bisherige Riester-Systematik. Die Grundzulage bleibt aber nur ein Teil der Entscheidung. Ob und in welcher Höhe ein Altersvorsorgedepot sinnvoll ist, sollte immer im Zusammenhang mit Einkommen, Laufzeit, Produktkosten, steuerlicher Situation und bestehender Vorsorge geprüft werden.
Was du jetzt tun kannst
- ✓ Prüfen, ob du förderberechtigt bist – als Angestellter, Selbstständiger oder GGF kann die Antwort unterschiedlich ausfallen
- ✓ Ausrechnen, welcher Monatsbeitrag zur vollen Grundzulage führt – 150 Euro im Monat reichen für die maximalen 540 Euro
- ✓ Einordnen, wie das Altersvorsorgedepot zu bestehenden Vorsorgeverträgen oder einem freien ETF-Sparplan passt
Ein freier Versicherungsmakler kann das für deine Situation konkret durchrechnen – ohne Produktinteresse, dafür mit ehrlicher Einschätzung.
Kostenloses Check-up-Gespräch buchenHäufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
Die maximale Grundzulage beträgt nach aktuellem Stand bis zu 540 Euro pro Jahr. Dafür müssen 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr eingezahlt werden.
Wie viel muss ich monatlich einzahlen, um die volle Grundzulage zu bekommen?
Für die volle Grundzulage von 540 Euro ist ein Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr erforderlich. Das entspricht 150 Euro monatlich.
Bekomme ich auch bei kleinen Beiträgen eine Grundzulage?
Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mindestbeitrag liegt nach aktuellem Stand bei 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro monatlich. Bei 120 Euro Jahresbeitrag beträgt die Grundzulage 60 Euro.
Wird die Grundzulage ausgezahlt?
Nein. Die Grundzulage wird dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Sie erhöht also den Betrag, der für die spätere Altersvorsorge angelegt wird.
Erhöhen Einzahlungen über 1.800 Euro die Grundzulage?
Nein. Die Grundzulage ist bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr ausgeschöpft. Höhere Beiträge können zwar relevant sein, erhöhen aber die Grundzulage nicht weiter.
Gilt die neue Grundzulage schon heute?
Die Reform ist 2026 beschlossen und verkündet worden. Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung stehen. Vor einem Abschluss sollten immer die dann gültigen Produktunterlagen und Förderbedingungen geprüft werden.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
