„Bin ich jetzt Rürup-Kunde oder Depot-Kunde?” So stellt sich die Frage in der Praxis gar nicht - und genau das übersehen viele Selbstständige. Die kurze Antwort: Rürup-Rente und Altersvorsorge-Depot schließen sich nicht aus. Du kannst beide parallel bedienen, weil sie steuerlich zwei getrennte Fördertöpfe sind. Was nicht geht, ist die Übertragung eines bestehenden Rürup-Vertrags in einen neuen Altersvorsorgevertrag.
Für Selbstständige kommt eine zweite Frage dazu, die noch häufiger übersehen wird: Wer steuerlich als Selbstständiger zählt, ist nicht immer eindeutig. Gewerbetreibende und Freiberufler sind ab 2027 grundsätzlich förderberechtigt - ein Gesellschafter-Geschäftsführer der eigenen GmbH oder UG aber nicht automatisch. Dieser Beitrag ordnet beides: die Wechselwirkung mit der Rürup-Rente und die Förderberechtigung im Detail.
Was das Altersvorsorge-Depot grundsätzlich ist, klärt der Leitfaden zum Start 2027. Für wen sich die Förderung grundsätzlich lohnt, zeigt Für wen lohnt sich die Förderung?. Hier geht es tiefer - um Selbstständige im Speziellen und ihr Verhältnis zur Rürup-Rente.
Schließen sich Rürup und Altersvorsorge-Depot aus?
Nein. Beide Produkte gehören zu unterschiedlichen Schichten der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung zur sogenannten Basisversorgung - der ersten Säule der Alterssicherung. Das Altersvorsorge-Depot ist dagegen Teil der neuen, zusätzlichen geförderten privaten Vorsorge. Beide Verträge können nebeneinander bestehen.
Was nicht funktioniert, ist die Übertragung. Laut BMF-FAQ zur Reform ist eine Übertragung von einem Rürup-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag nicht vorgesehen. Dein bestehender Rürup-Vertrag bleibt also, was er ist: ein Baustein der Basisversorgung. Ein Altersvorsorge-Depot kannst du daneben zusätzlich abschließen, wenn du förderberechtigt bist.
Rürup und Altersvorsorge-Depot sind kein Entweder-oder. Die Frage ist nicht, welches Produkt du wählst, sondern wie viel du in welches investierst.
Wer als Selbstständiger überhaupt förderberechtigt ist
Bislang war die Förderung eng an die gesetzliche Rentenversicherung geknüpft. Das ändert sich mit der Reform: Künftig sind auch bestimmte Selbstständige unmittelbar förderberechtigt - unabhängig davon, ob sie gesetzlich rentenversichert sind.
Konkret zählen dazu nach aktuellem Stand:
- Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 EStG,
- Freiberufler mit Einkünften nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG - etwa Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte oder ähnliche Katalogberufe -, sofern eine Steuererklärung abgegeben wurde,
- Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, also zum Beispiel in einem Versorgungswerk für Ärzte, Apotheker oder Anwälte.
Wichtig: Diese drei Gruppen sind förderberechtigt, auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das ist eine echte Erweiterung gegenüber dem bisherigen System und einer der Gründe, warum die Reform gerade für Selbstständige interessant wird.
Der blinde Fleck: Gesellschafter-Geschäftsführer
Hier wird es für viele Unternehmer konkret unangenehm. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG arbeitet, bezieht in aller Regel ein Geschäftsführergehalt - steuerlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Das ist weder eine Einkunftsart nach § 15 noch nach § 18 EStG.
Praktisch heißt das: Ein GGF fällt nicht automatisch unter die erweiterte Förderberechtigung, nur weil er unternehmerisch tätig ist. Förderberechtigt bleibt er nur, wenn er entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist - was bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht der Fall ist - oder Pflichtmitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist.
Wer also als GGF unterwegs ist und auf die neue Förderung setzen möchte, sollte das nicht voraussetzen, sondern konkret prüfen lassen. Genau an diesem Punkt kommen allgemeine Ratgebertexte - auch dieser hier - an ihre Grenze: Die steuerliche Einordnung von Beteiligungsquote, Anstellungsverhältnis und Sozialversicherungspflicht ist eine Statusfrage, die im Zweifel der Steuerberater klärt. Welche Vorsorgebausteine und Beitragshöhen daraus folgen, sobald der Förderstatus feststeht, ist wiederum die Aufgabe eines unabhängigen Versicherungsmaklers - er ordnet Rürup, Altersvorsorge-Depot, bAV und Alternativen zu einer stimmigen Gesamtlösung.
Zwei getrennte Fördertöpfe
Der eigentlich interessante Punkt: Rürup-Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG absetzbar, gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Für das Altersvorsorge-Depot gibt es daneben einen eigenen, zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG - und laut BMF-FAQ ausdrücklich neben dem bestehenden Abzug nach § 10 EStG, nicht anstelle davon.
Praktisch bedeutet das: Der Höchstbetrag deines Rürup-Vertrags wird durch einen zusätzlichen Altersvorsorgevertrag nicht angetastet. Beide Fördertöpfe bestehen unabhängig nebeneinander.
Der rechtliche Rahmen dafür steht in § 10 Absatz 3 EStG: Der Höchstbetrag für die Basisversorgung - gesetzliche Rente und Rürup zusammen - orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich dieser Betrag.
Für 2026 lässt sich das konkret nachrechnen: Die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt bei 124.800 Euro im Jahr, der Beitragssatz bei 24,7 Prozent. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag von 30.825,60 Euro, aufgerundet also 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Diese Zahl wird jährlich neu berechnet, weil sich Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung ändern können - für 2026 sind beide Werte amtlich festgesetzt. Welcher Rürup-Beitrag davon ausgehend für dich sinnvoll ist und wie er sich zur Depot-Förderung verhält, ordnet dir ein unabhängiger Versicherungsmakler anhand der jeweils aktuellen Höchstsätze ein.
Für das Altersvorsorge-Depot kommt separat die bekannte Grundzulage hinzu - bis zu 540 Euro im Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, plus ein möglicher weitergehender Steuervorteil, den das Finanzamt automatisch im Rahmen der Veranlagung prüft.
Für wen sich die Kombination tatsächlich lohnen kann
Nicht jeder braucht beides. Die Kombination wird vor allem für Selbstständige interessant, die kaum oder keinen Anspruch auf gesetzliche Rente haben und eine spürbar hohe Steuerlast tragen. Für sie kann die Rürup-Rente den großen steuerlichen Hebel liefern, während das Altersvorsorge-Depot zusätzlich Zulage, mehr Flexibilität und eine mögliche Teilkapitaloption zu Beginn der Auszahlungsphase mitbringt.
Wer dagegen über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk bereits gut abgesichert ist, sollte zuerst prüfen, ob ein zusätzlicher gebundener Vertrag überhaupt zur Gesamtstrategie passt - bevor er wegen der Förderung vorschnell einen weiteren Vertrag abschließt. Wie viel Eigenbeitrag dabei sinnvoll ist, hängt von denselben Fragen ab wie bei jedem anderen Förderberechtigten auch: Einkommen, Liquidität und bestehende Vorsorge. Die Entscheidungshilfe zur Beitragshöhe gilt hier genauso.
Der Break-even zwischen Rürup und Depot: eine Rechenaufgabe, keine Bauchentscheidung
Steht die Kombination grundsätzlich fest, bleibt die eigentlich spannende Frage: Welcher zusätzliche Euro gehört in die Rürup-Rente, welcher ins Altersvorsorge-Depot? Beide Fördertöpfe wirken nämlich unterschiedlich. Die Rürup-Rente wirkt über den vollen Sonderausgabenabzug und damit über deinen persönlichen Grenzsteuersatz - je höher die Steuerlast, desto stärker der Hebel. Das Altersvorsorge-Depot wirkt dagegen über eine gestaffelte Grundzulage (50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent bis 1.800 Euro Eigenbeitrag) plus einen möglichen zusätzlichen Steuervorteil, den das Finanzamt separat prüft.
Diese beiden Wirkweisen laufen nicht parallel, sondern schneiden sich an einem bestimmten Punkt: Ab welchem Euro ist der Grenznutzen im Depot höher als in der Rürup-Rente, oder umgekehrt? Diesen Break-even zu berechnen, ist keine Fingerübung, sondern verlangt eine konkrete Gegenüberstellung von Grenzsteuersatz, Zulagenstufen und Sonderausgabenabzug für deine tatsächliche Einkommenssituation. Genau das ist die Aufgabe eines erfahrenen Versicherungsmaklers: Er rechnet durch, an welchem Punkt ein zusätzlicher Beitrag effektiver im Rürup-Vertrag oder im Altersvorsorge-Depot aufgehoben ist - und optimiert damit die Förderung, statt sie dem Zufall zu überlassen.
Andere geförderte Bausteine für Selbstständige und GGF
Rürup und Altersvorsorge-Depot sind nicht die einzigen Optionen. Je nach Situation kommen weitere Bausteine infrage:
- Berufsständisches Versorgungswerk: Für Pflichtmitglieder - etwa Ärzte, Architekten oder Anwälte - ersetzt das Versorgungswerk faktisch die gesetzliche Rente und öffnet gleichzeitig den Zugang zur neuen Depot-Förderung.
- Betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch als GGF der eigenen Gesellschaft ist eine bAV möglich, etwa über eine Pensionszusage oder Entgeltumwandlung. Die Regeln unterscheiden sich hier deutlich von der bAV eines angestellten Arbeitnehmers - ein unabhängiger Versicherungsmakler rechnet die Gestaltung durch, die steuerliche Feinabstimmung übernimmt ergänzend der Steuerberater.
- Freies ETF-Depot: Ohne Förderung, dafür ohne Zweckbindung. Der Vergleich mit dem Altersvorsorgedepot zeigt, wann Flexibilität wichtiger ist als Förderung.
Für GGF, die nicht unmittelbar förderberechtigt sind, kann eine Kombination aus Rürup-Rente, bAV und freiem Depot am Ende die tragfähigere Lösung sein als das Warten auf eine Förderberechtigung, die im Einzelfall gar nicht eintritt.
So gehst du systematisch vor
| Schritt | Worum es geht |
|---|---|
| 1. Einkunftsart klären | § 15, § 18 oder § 19 EStG - das entscheidet über die unmittelbare Förderberechtigung. |
| 2. Rürup-Vertrag unangetastet lassen | Eine Übertragung ist nicht vorgesehen und für die Kombination auch nicht nötig. |
| 3. Rürup-Höchstbetrag einordnen | Besonders relevant bei hoher Steuerlast ohne gesetzlichen Rentenanspruch. |
| 4. Depot-Förderung separat einplanen | Zulage und Sonderausgabenabzug zählen zusätzlich, nicht auf den Rürup-Höchstbetrag. |
| 5. GGF-Status prüfen lassen | Sozialversicherungspflicht und Beteiligungsquote entscheiden über die Förderberechtigung. |
| 6. Break-even berechnen lassen | Grenzsteuersatz, Zulagenstufen und Sonderausgabenabzug gegenüberstellen, um den optimalen Split zwischen Rürup und Depot zu finden. |
| 7. Alternativen einordnen | Versorgungswerk, bAV und freies Depot gegen die geförderten Optionen abwägen. |
Rürup-Rente und Altersvorsorge-Depot gegeneinander auszuspielen, ist der falsche Rahmen. Die richtige Frage ist, welche Kombination aus Basisversorgung, geförderter Zusatzvorsorge und - je nach Status - betrieblicher oder freier Vorsorge zu deiner unternehmerischen und persönlichen Situation passt. Gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer lohnt sich dabei ein genauer Blick, bevor sie eine Förderung einplanen, die ihnen am Ende gar nicht zusteht. Die reine Statusfrage - förderberechtigt oder nicht - klärt der Steuerberater. Welcher Beitrag zu welchem Baustein danach sinnvoll ist, prüft ein unabhängiger Versicherungsmakler anhand der aktuell gültigen Höchstsätze.
Was du jetzt tun kannst
- ✓ Kläre deine Einkunftsart (§ 15, § 18 oder § 19 EStG) und damit deinen Förderstatus, bevor du einen neuen Vertrag planst.
- ✓ Prüfe als Gesellschafter-Geschäftsführer gesondert, ob du sozialversicherungspflichtig oder Versorgungswerk-Mitglied bist.
- ✓ Lass Rürup-Höchstbetrag, Depot-Förderung und Alternativen wie bAV oder freies Depot von einem unabhängigen Versicherungsmakler anhand der aktuellen Höchstsätze zusammen durchrechnen.
Gerade bei Selbstständigen und Gesellschafter-Geschäftsführern hängt die richtige Lösung stark am Einzelfall. Ein unabhängiger Versicherungsmakler prüft die aktuellen Beitragswerte und Höchstsätze für deine Situation und ordnet Rürup, Altersvorsorge-Depot und Alternativen zu einem Gesamtbild ein - die reine steuerliche Statusfrage klärt er bei Bedarf gemeinsam mit deinem Steuerberater.
Kostenloses Check-up-Gespräch buchenHäufige Fragen
Schließen sich Rürup-Rente und Altersvorsorge-Depot gegenseitig aus?
Nein. Beide Produkte gehören zu unterschiedlichen Schichten der Altersvorsorge und können parallel bestehen. Nicht möglich ist lediglich die Übertragung eines bestehenden Rürup-Vertrags in einen neuen Altersvorsorgevertrag.
Wird der Sonderausgabenabzug für das Altersvorsorge-Depot auf den Rürup-Höchstbetrag angerechnet?
Nein. Nach der BMF-FAQ zur Reform wird der zusätzliche Sonderausgabenabzug für den neuen Altersvorsorgevertrag (§ 10a EStG) neben dem bestehenden Abzug für Rürup-Beiträge und gesetzliche Rentenversicherung (§ 10 EStG) gewährt. Beide Höchstbeträge bestehen getrennt - der Rürup-Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 10 Absatz 3 EStG, abgeleitet aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung).
Sind Freiberufler und Gewerbetreibende bei der Förderung gleichgestellt?
Ja. Beide Gruppen - Einkünfte nach § 15 EStG beziehungsweise § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG - sind bei abgegebener Steuererklärung nach aktuellem Stand unmittelbar förderberechtigt, unabhängig von einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer automatisch förderberechtigt?
Nicht automatisch. Das Geschäftsführergehalt zählt in der Regel zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG, nicht zu § 15 oder § 18 EStG. Förderberechtigt bleibt ein GGF nur, wenn er gesetzlich rentenversicherungspflichtig oder Pflichtmitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist.
Was gilt für Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks?
Sie sind nach aktuellem Stand unmittelbar förderberechtigt, unabhängig davon, ob sie zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Sollte ich zuerst die Rürup-Rente oder zuerst das Altersvorsorge-Depot ausschöpfen?
Eine pauschale Reihenfolge gibt es nicht. Bei hoher Steuerlast ohne gesetzlichen Rentenanspruch liefert die Rürup-Rente oft den größeren steuerlichen Hebel, während das Depot zusätzliche Zulage und Flexibilität bringt. Wo genau der Break-even zwischen beiden liegt, lässt sich anhand von Grenzsteuersatz, Zulagenstufen und Sonderausgabenabzug konkret durchrechnen - das übernimmt ein erfahrener Versicherungsmakler.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
Quellen und Belege
