Mit dem Altersvorsorgedepot startet ab 2027 eine reformierte Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Für junge Menschen ist dabei ein Punkt besonders interessant: Wer früh genug einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus erhalten.
Der Berufseinsteigerbonus ist ein zusätzlicher staatlicher Zuschuss für junge Altersvorsorgende. Nach aktuellem Stand erhalten ihn Personen, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen. Der Bonus kommt nicht statt der Grundzulage, sondern zusätzlich dazu. Wer Kinder hat, kann außerdem Kinderzulagen erhalten. Ein bereits bestehendes normales Kinderdepot ersetzt das Altersvorsorgedepot dabei nicht automatisch.
Gerade deshalb lohnt es sich, den Bonus nicht isoliert zu betrachten. Entscheidend ist, ob der junge Mensch selbst förderberechtigt ist, welcher Beitrag eingezahlt wird, ob Kinderzulagen eine Rolle spielen und ob in der Familie bereits Riester-Verträge, ein Frühstart-Renten-Depot oder ein privates Kinderdepot bestehen.
Was ist der Berufseinsteigerbonus beim Altersvorsorgedepot?
Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Zusatzförderung in Höhe von 200 Euro. Er soll junge Menschen motivieren, früh mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen.
Das Prinzip ist einfach: Wer jung startet, hat nicht nur Anspruch auf eine mögliche Zusatzförderung, sondern vor allem mehr Zeit. Bei einer kapitalmarktnahen Altersvorsorge kann Zeit ein wichtiger Faktor sein, weil Beiträge, Zulagen und mögliche Erträge länger arbeiten können. Das ersetzt keine individuelle Produktauswahl und garantiert keine Rendite, macht den frühen Start aber strukturell wertvoll.
Der Bonus ist kein frei verfügbares Geld. Er fließt in den geförderten Altersvorsorgevertrag und ist damit zweckgebunden für die Altersvorsorge.
Voraussetzungen: Wer bekommt die 200 Euro?
Nach aktuellem Stand sind vor allem diese Voraussetzungen relevant:
Alter: Du darfst zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Praktisch bedeutet das: Wer am 1. Januar des betreffenden Jahres noch unter 25 ist, kann den Bonus grundsätzlich erhalten, sofern die weiteren Bedingungen passen.
Förderfähiger Vertrag: Es muss ein begünstigter Altersvorsorgevertrag bestehen, zum Beispiel ein neues Altersvorsorgedepot oder ein anderes förderfähiges Produkt der neuen privaten Altersvorsorge.
Unmittelbare Zulageberechtigung: Für die Grundzulage inklusive Berufseinsteigerbonus ist eine unmittelbare Zulageberechtigung erforderlich. Dazu zählen künftig unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende, bestimmte Beamte, bestimmte Selbstständige und Freiberufler sowie weitere gesetzlich definierte Gruppen. Wen die Förderung insgesamt betrifft und für wen sie sich lohnt, ordnen wir im Beitrag zu den Zielgruppen der Förderung genauer ein.
Mindesteigenbeitrag: Voraussetzung für Grundzulage und Berufseinsteigerbonus ist nach BMF-Angaben eine jährliche Mindestsparleistung von 120 Euro. Das entspricht 10 Euro pro Monat.
Der Bonus ist einmalig. Wer ihn bereits in einem förderfähigen Altersvorsorgekontext erhalten hat, sollte nicht davon ausgehen, ihn später erneut zu bekommen.
Wie wirkt die Grundzulage zusätzlich zum Bonus?
Die neue Grundzulage beim Altersvorsorgedepot ist beitragsabhängig. Anders als bei der bisherigen Riester-Förderung zählt nicht mehr ein komplizierter einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage - stattdessen wird der eigene Sparbeitrag direkt gefördert.
Nach aktuellem Stand gilt:
| Eigener Jahresbeitrag | Grundzulage |
|---|---|
| bis 360 Euro | 50 Cent je 1 Euro Eigenbeitrag |
| 361 bis 1.800 Euro | 25 Cent je weiterem 1 Euro |
| maximal geförderter Eigenbeitrag | 1.800 Euro pro Jahr |
| maximale Grundzulage | 540 Euro pro Jahr |
Ein Beispiel: Wer 360 Euro im Jahr einzahlt, erhält 180 Euro Grundzulage. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, erreicht die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Der Berufseinsteigerbonus kommt bei erfüllten Voraussetzungen zusätzlich dazu. Im ersten Förderjahr kann die staatliche Unterstützung für junge Menschen deshalb besonders hoch ausfallen.
Wechselwirkung mit der Kinderzulage
Die Kinderzulage ist ein eigener Förderbaustein. Sie betrifft nicht das Kind als Sparer, sondern den zulageberechtigten Elternteil, der für das Kind kindergeldberechtigt ist beziehungsweise dem die Kinderzulage zugeordnet wird.
Nach aktuellem Stand beträgt die Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird bereits bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr erreicht, also 25 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze gibt es für jeden eigenen Euro zusätzlich einen Euro Kinderzulage je Kind.
Das ist vor allem für junge Eltern interessant. Ein Berufseinsteiger unter 25 mit eigenem Kind kann unter Umständen gleichzeitig profitieren von Grundzulage, einmaligem Berufseinsteigerbonus, Kinderzulage und gegebenenfalls einem zusätzlichen steuerlichen Vorteil über die Günstigerprüfung.
Die Kinderzulage wird trotzdem nicht doppelt gezahlt. Bei Eltern muss geklärt werden, wem sie zusteht beziehungsweise welchem Vertrag sie zugeordnet wird.
Drei Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Auszubildende, 20 Jahre, ohne Kind
Lea ist 20, beginnt ihre Ausbildung und zahlt 10 Euro im Monat in ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ein. Das sind 120 Euro im Jahr.
Sie erfüllt damit die Mindestbeitragsanforderung. Auf ihren Eigenbeitrag erhält sie Grundzulage nach der neuen Förderlogik. Zusätzlich kann sie den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten, wenn sie zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 ist und unmittelbar förderberechtigt ist.
Für Lea ist der wichtigste Punkt nicht nur der Bonus. Sie beginnt früh, baut eine geförderte Vorsorgestruktur auf und kann ihre Beiträge später an Einkommen und Lebensphase anpassen.
Beispiel 2: Berufseinsteiger, 24 Jahre, 30 Euro Monatsbeitrag
Jonas ist 24 und zahlt 30 Euro im Monat ein, also 360 Euro im Jahr. Damit erreicht er die erste Förderstufe der Grundzulage vollständig: 180 Euro Grundzulage. Zusätzlich kann er im ersten Jahr den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bekommen.
Seine Förderung im ersten Jahr kann damit bei 380 Euro liegen, bevor mögliche steuerliche Effekte betrachtet werden. Ab dem Folgejahr entfällt der einmalige Bonus, die laufende Grundzulage bleibt aber abhängig von seinem Beitrag bestehen.
Beispiel 3: Junge Mutter, 23 Jahre, ein Kind
Mira ist 23, angestellt und kindergeldberechtigt für ihr Kind. Sie zahlt 25 Euro im Monat ein, also 300 Euro im Jahr.
Bei einem Kind kann sie dadurch die volle Kinderzulage von 300 Euro erreichen. Zusätzlich erhält sie auf ihren Eigenbeitrag Grundzulage. Da sie unter 25 ist, kann im ersten Jahr außerdem der Berufseinsteigerbonus hinzukommen.
Gerade bei jungen Familien kann die Förderquote im ersten Jahr sehr hoch ausfallen. Trotzdem sollte geprüft werden, welcher Elternteil die Kinderzulage sinnvoll nutzt, ob beide Eltern eigene Verträge haben und wie sich bestehende Riester-Verträge auswirken.
Was ist mit den Verträgen der Eltern?
Viele Familien haben bereits Riester-Verträge der Eltern. Diese verschwinden durch das Altersvorsorgedepot nicht automatisch. Bestehende Riester-Verträge können nach aktuellem Stand weitergeführt werden. Es gibt außerdem Möglichkeiten, in die neue Förderung oder einen neuen Altersvorsorgevertrag zu wechseln - dabei können aber Kosten, Produktbedingungen, Garantien und steuerliche Folgen eine Rolle spielen. Wann sich ein solcher Wechsel überhaupt lohnt, haben wir im Beitrag zu Riester behalten, ruhen lassen oder wechseln mit Rechenbeispielen durchgespielt.
Für den Berufseinsteigerbonus des Kindes gilt grundsätzlich: Der Bonus hängt am eigenen förderfähigen Altersvorsorgevertrag des jungen Menschen, nicht am Vertrag der Eltern. Ein Riester-Vertrag der Mutter oder des Vaters löst also nicht automatisch den Berufseinsteigerbonus für das Kind aus.
Relevant werden Elternverträge trotzdem in drei Fällen. Erstens bei der Kinderzulage: Solange ein Kind kindergeldberechtigt ist, kann sie bei einem Elternteil eine Rolle spielen - das ist etwas anderes als der Berufseinsteigerbonus des Kindes. Zweitens bei der mittelbaren Förderberechtigung: Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern kann eine mittelbare Zulageberechtigung bestehen, wenn eine Person unmittelbar förderberechtigt ist - das betrifft aber die Partner, nicht automatisch volljährige Kinder. Drittens als Familienstrategie: Wenn Eltern eigene Riester- oder Altersvorsorgeverträge haben und das Kind nun selbst startet, sollte die Familie die Zulagenlogik sauber sortieren. Sonst werden Beiträge, Zulagen und Erwartungen schnell durcheinandergebracht.
Was gilt bei einem bereits bestehenden Kinderdepot?
Ein normales Kinderdepot oder Juniordepot ist in der Regel ein privates Wertpapierdepot. Es kann sehr sinnvoll für Vermögensaufbau, Ausbildung, Führerschein, Studium oder langfristige Geldanlage sein. Es ist aber nicht automatisch ein förderfähiges Altersvorsorgedepot.
Das bedeutet: Ein bestehendes Kinderdepot löst den Berufseinsteigerbonus nicht aus. Es ersetzt auch nicht ohne Weiteres einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Ob später eine Übertragung, Umstellung oder Kombination möglich ist, hängt von den finalen Produktregeln, Anbieterprozessen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab.
Eltern sollten deshalb unterscheiden:
| Depotart | Zweck | Förderung |
|---|---|---|
| Normales Kinderdepot | Freier Vermögensaufbau | Keine spezielle Altersvorsorgezulage |
| Frühstart-Renten-Depot | Staatlich unterstützter Altersvorsorgeaufbau für Kinder | Geplante staatliche Prämie von 10 Euro monatlich |
| Altersvorsorgedepot ab Berufseinstieg | Geförderte private Altersvorsorge | Grundzulage, ggf. Kinderzulage, ggf. Berufseinsteigerbonus |
Ein privates Kinderdepot muss also nicht schlecht sein. Es ist nur ein anderes Instrument. Häufig kann es sinnvoll sein, freies Vermögen und geförderte Altersvorsorge bewusst nebeneinander zu planen.
Frühstart-Rente und Berufseinsteigerbonus: Wie hängt das zusammen?
Die Frühstart-Rente ist ein zusätzlich geplantes Förderinstrument für Kinder und Jugendliche. Nach aktuellem Stand soll der Staat für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Der erste Jahrgang soll der Jahrgang 2020 sein, die Umsetzung erfolgt schrittweise.
Die Frühstart-Rente ist nicht dasselbe wie der Berufseinsteigerbonus, kann aber später eine Brücke in die eigene private Altersvorsorge bilden. Ab dem 18. Lebensjahr soll das Depot grundsätzlich durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden können. Ob und wie dann im konkreten Fall auch der Berufseinsteigerbonus greift, sollte bei Vertragsstart und anhand der finalen Anbieterunterlagen geprüft werden.
Für Eltern heißt das: Ein heutiges Kinderdepot, eine künftige Frühstart-Rente und das spätere Altersvorsorgedepot des Kindes sollten nicht vermischt, sondern als verschiedene Bausteine betrachtet werden.
So beantragst du den Berufseinsteigerbonus
Die konkrete technische Umsetzung für das neue Altersvorsorgedepot wird sich an den finalen Anbieterprozessen zeigen. Aus der bisherigen Riester-Systematik ist aber bekannt: Zulagen werden nicht einfach auf Zuruf ausgezahlt. Sie müssen über den Vertrag beziehungsweise Anbieter beantragt werden.
Praktisch solltest du als junger Sparer auf diese Punkte achten:
- Beim Abschluss prüfen, ob das Produkt förderfähig ist.
- Zulageantrag oder Dauerzulageantrag beim Anbieter einrichten.
- Persönliche Daten korrekt angeben - Alter, Förderstatus und Steuer-ID sauber erfassen.
- Bei Kindern die Kinderzulage ausdrücklich berücksichtigen.
- Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Statuswechsel oder Selbstständigkeit dem Anbieter melden.
- Die jährliche Bescheinigung prüfen.
Wer den Antrag vergisst oder falsche Angaben macht, riskiert, dass Zulagen nicht oder nicht vollständig fließen. Gerade beim einmaligen Berufseinsteigerbonus wäre das ärgerlich, weil das Zeitfenster begrenzt ist.
Typische Fehler beim Berufseinsteigerbonus
Der häufigste Fehler ist, den Bonus als isoliertes Geschenk zu sehen. Tatsächlich ist er Teil eines geförderten Altersvorsorgevertrags. Deshalb sollte das Produkt selbst passen: Kosten, Anlagekonzept, Risikoprofil, Flexibilität, Garantien und Auszahlungsregeln sind mindestens genauso wichtig wie die einmaligen 200 Euro.
Weitere typische Fehler:
Zu spät abschließen und die Altersgrenze verpassen. Wer kurz vor dem 25. Geburtstag zögert, verliert den Bonus endgültig.
Nur wegen des Bonus ein unpassendes Produkt wählen. 200 Euro rechtfertigen keinen schlechten Vertrag.
Kinderzulagen dem falschen Vertrag zuordnen. Das kostet im Zweifel Förderung, die eigentlich zustünde.
Bestehende Riester-Verträge der Eltern oder Partner nicht mitdenken. Ein Wechsel oder Bestandsschutz sollte vorher geprüft werden, nicht danach.
Privates Kinderdepot mit gefördertem Altersvorsorgedepot verwechseln. Beide haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Förderlogik.
Dauerzulageantrag einrichten, aber spätere Änderungen nicht melden. Auch danach bleibt die Familie in der Pflicht, Statuswechsel weiterzugeben.
Der Bonus ist klein, der frühe Start zählt
Der Berufseinsteigerbonus beim Altersvorsorgedepot ist mit 200 Euro kein Vermögen. Er ist aber ein sinnvoller Startimpuls. Wer ohnehin früh mit geförderter Altersvorsorge beginnen möchte, sollte ihn nicht liegen lassen.
Besonders interessant wird das Altersvorsorgedepot für junge Menschen, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen: früher Einstieg, überschaubarer Mindestbeitrag, lange Laufzeit, passende Anlageform, geringe Kosten und saubere Nutzung der Zulagen. Für junge Eltern kann zusätzlich die Kinderzulage eine erhebliche Rolle spielen.
Nicht jeder Vertrag passt zu jeder Lebenssituation. Ein Berufseinsteiger mit unsicherem Einkommen braucht eine andere Einordnung als eine junge Beamtin, ein selbstständiger Gründer oder eine junge Familie mit Kind. Deshalb sollte vor Abschluss geprüft werden, wie das Altersvorsorgedepot zu bestehenden Verträgen, privaten Depots und der gesamten Vorsorgestrategie passt.
Was du jetzt tun kannst
- ✓ Prüfen, ob du (oder dein Kind) vor dem 25. Geburtstag noch einen förderfähigen Vertrag abschließen kannst.
- ✓ Bestehende Riester-Verträge, Kinderzulagen und ein eventuelles Kinderdepot vor dem Abschluss gemeinsam sortieren.
- ✓ Realistische Sparrate festlegen - schon 10 Euro im Monat erfüllen die Mindestvoraussetzung für die Förderung.
- ✓ Produktkosten, Anlagekonzept und Flexibilität genauso ernst nehmen wie den einmaligen Bonus.
Ein freier Versicherungsmakler kann Bonus, Grundzulage und Kinderzulage für deine konkrete Situation durchrechnen - ohne Produktinteresse, dafür mit ehrlicher Einschätzung.
Kostenloses Check-up-Gespräch buchenHäufige Fragen
Kann ich den Berufseinsteigerbonus bekommen, wenn meine Eltern bereits einen Riester-Vertrag haben?
Ja. Der Bonus hängt an deinem eigenen förderfähigen Altersvorsorgevertrag und deiner eigenen Förderberechtigung. Die Verträge deiner Eltern ersetzen deinen Vertrag nicht und schließen den Bonus nicht aus.
Gibt es den Berufseinsteigerbonus zusätzlich zur Grundzulage?
Ja. Der Berufseinsteigerbonus ist ein einmaliger Zusatzbetrag von 200 Euro. Die laufende Grundzulage wird unabhängig davon anhand deines Eigenbeitrags berechnet.
Bekomme ich den Bonus auch mit einem normalen Kinderdepot?
Nein. Ein normales Kinderdepot ist in der Regel kein förderfähiger Altersvorsorgevertrag. Für den Bonus brauchst du ein entsprechend zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt.
Was passiert, wenn ich schon ein Kinderdepot habe?
Das Kinderdepot kann unabhängig davon weiterlaufen. Es sollte aber getrennt vom Altersvorsorgedepot betrachtet werden. Ob später Übertragungen oder Kombinationen möglich sind, hängt von den finalen Produkt- und Anbieterregeln ab.
Zählt die Kinderzulage meines Kindes für meinen eigenen Berufseinsteigerbonus?
Nein, das sind zwei getrennte Förderbausteine. Der Berufseinsteigerbonus hängt an deinem eigenen Altersvorsorgevertrag und deinem Alter. Die Kinderzulage betrifft den zulageberechtigten Elternteil eines Kindes. Wer bei der Kinderzulage konkret zum Zug kommt, erklären wir im eigenen Beitrag dazu.
Muss ich den Berufseinsteigerbonus beantragen?
Ja. Die Zulagen müssen über den Anbieter beziehungsweise das Zulageverfahren beantragt werden. Am einfachsten richtest du beim Vertragsabschluss direkt einen Dauerzulageantrag ein, der jährlich automatisch geprüft wird.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
