Viele Riester-Sparer fragen sich gerade dasselbe: Was mache ich mit meinem bestehenden Vertrag, wenn ab 2027 das Altersvorsorgedepot kommt? Die kurze Antwort: Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine automatische Umwandlung. Ein Wechsel in die neue Produktwelt kann möglich sein – sollte aber nicht als Reflex passieren.
Ob Behalten, Ruhenlassen oder Wechseln sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von fünf Punkten ab: der Förderung, den Kosten, der Restlaufzeit, der Garantie und deiner persönlichen Vorsorgestrategie. Gerade weil das Altersvorsorgedepot moderner und flexibler wirkt, ist ein sauberer Vergleich wichtiger als eine schnelle Entscheidung.
Was ändert sich ab 2027?
Das Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 als neue Form der geförderten privaten Altersvorsorge verfügbar werden. Es öffnet die Förderung stärker für Kapitalmarktanlagen wie Fonds und ETF. Neben Produkten ohne Garantie soll es weiterhin Garantieprodukte geben, bei denen je nach Ausgestaltung 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abgesichert sein können.
Das Wichtigste dabei: Das neue System ersetzt Riester für Neuabschlüsse – macht bestehende Verträge aber nicht wertlos. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn weiter besparen. Ein Wechsel soll freiwillig möglich sein.
Die neue Förderung ist einfacher aufgebaut als die bisherige Riester-Logik. Künftig gibt es eine beitragsproportionale Grundzulage: 50 Cent Förderung je Euro Eigenbeitrag auf die ersten 360 Euro pro Jahr, 25 Cent je Euro auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro pro Jahr. Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Wie die Grundzulage im Detail funktioniert, erklären wir in dem Artikel zur Förderung und Grundzulage des Altersvorsorgedepots.
Riester behalten
Riester behalten kann sinnvoll sein, wenn der Vertrag bereits lange läuft, die Abschlusskosten weitgehend abgezahlt sind, du hohe Zulagen bekommst oder der Vertrag gute Garantien bietet. Besonders Familien mit Kindern, Geringverdiener und Personen mit älteren, vorteilhaften Vertragsbedingungen sollten nicht vorschnell wechseln.
Was für das Behalten spricht:
- Bestehende Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben erhalten.
- Der Vertrag kann weiter staatlich gefördert werden.
- Bei vielen Tarifen besteht eine 100-Prozent-Beitragsgarantie zu Rentenbeginn.
- Ältere Verträge können attraktive Garantiezinsen oder günstige Rentenfaktoren haben.
- Kein Wechselaufwand, keine neuen Abschluss- oder Übertragungskosten.
Was dagegen sprechen kann:
- Viele Riester-Verträge sind kostenintensiv oder renditeschwach.
- Die Garantie kann die Kapitalanlage deutlich einschränken.
- Die Auszahlung ist oft stärker auf lebenslange Rente ausgerichtet – weniger flexibel.
- Bei kurzer Restlaufzeit kann ein Wechsel kaum noch Vorteile aufbauen.
Wann Behalten eher naheliegt: Du bekommst hohe Kinderzulagen, der Vertrag läuft solide, die Kosten sind vertretbar und Garantie ist dir wichtig.
Riester ruhen lassen
Einen Riester-Vertrag ruhen zu lassen bedeutet: Du zahlst vorerst keine Beiträge mehr ein. Das vorhandene Guthaben bleibt im Vertrag, und die bisher erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Das ist oft die ruhigere Alternative zur Kündigung.
Was dafür spricht:
- Bisherige Zulagen bleiben im Vertrag.
- Keine Rückzahlung der Förderung wie bei einer schädlichen Kündigung.
- Du kannst später grundsätzlich wieder Beiträge einzahlen.
- Du gewinnst Zeit, um das Altersvorsorgedepot 2027 mit echten Produkten zu vergleichen.
Was dagegen sprechen kann:
- Für beitragsfreie Jahre gibt es keine oder nur anteilige Förderung.
- Verwaltungskosten können weiterlaufen.
- Die spätere Rente fällt geringer aus.
- Bei manchen Tarifen können Garantien oder Konditionen durch die Beitragsfreistellung beeinflusst werden.
Wann Ruhenlassen eher naheliegt: Du bist unsicher, der Vertrag wirkt teuer, aber eine Kündigung willst du vermeiden. Auch bei vorübergehenden finanziellen Engpässen ist Ruhenlassen meist prüfenswerter als Kündigen.
In das Altersvorsorgedepot wechseln
Ein Wechsel kann interessant sein, wenn dein bestehender Riester-Vertrag hohe Kosten, schwache Entwicklung oder wenig passende Bedingungen hat. Ab 2027 kann das Altersvorsorgedepot besonders für Menschen mit langer Laufzeit attraktiv werden, die Kapitalmarktnähe wünschen und Schwankungen aushalten können. Was genau den Unterschied zwischen Riester und dem neuen Depot ausmacht, haben wir im Artikel Altersvorsorgedepot und Riester im Vergleich eingeordnet.
Was für den Wechsel sprechen kann:
- Mehr Kapitalmarktnähe durch Fonds und ETF.
- Potenziell höhere Renditechancen bei langer Laufzeit.
- Einfachere Förderlogik.
- Standardprodukte sollen kostenbegrenzt sein.
- Mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase, etwa durch Auszahlpläne.
Was dagegen sprechen kann:
- Produkte ohne Garantie tragen Kapitalmarktrisiken.
- Wechselkosten und neue Produktkosten müssen geprüft werden.
- Bestehende Garantien oder alte Vertragsvorteile können verloren gehen.
- Anfang 2027 ist der Markt noch jung – Produkte müssen erst konkret verglichen werden.
- Ein Wechsel nur wegen „neu” ist keine Strategie.
Wann Wechseln eher naheliegt: Du hast noch 15, 20 oder mehr Jahre bis zur Rente, dein aktueller Vertrag ist teuer oder schwach, und du willst bewusst eine kapitalmarktnähere Lösung.
Warum Kündigung meist die teuerste Option ist
Eine Kündigung ist nicht dasselbe wie ein Wechsel oder Ruhenlassen. Bei einer förderschädlichen Kündigung können bisherige Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Dazu können Vertragskosten, mögliche Wertverluste und steuerliche Folgen kommen.
Ein einfaches Beispiel: Du hast 8.000 Euro Vertragsguthaben, darin stecken 1.500 Euro Zulagen und 700 Euro steuerliche Vorteile. Bei einer schädlichen Kündigung können diese 2.200 Euro zurückgefordert werden. Aus 8.000 Euro werden rechnerisch 5.800 Euro – vor möglichen weiteren Kosten und steuerlichen Effekten. Ob das sinnvoll ist, lässt sich nur mit den tatsächlichen Vertragsdaten beurteilen.
Kündigung sollte daher nur nach konkreter Berechnung des Rückkaufswerts, der Förderrückzahlung und möglicher Alternativen geprüft werden.
Rechenbeispiele: Was die Förderung konkret bedeutet
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Förderlogik im alten Riester-System und im neuen Altersvorsorgedepot unterscheiden kann. Hinweis: Das sind vereinfachte Modellrechnungen. Welche Förderung im Einzelfall greift, hängt von den konkreten Vertragsdaten, dem Einkommen und den geltenden Produktbedingungen ab. Arnd prüft die Zahlen vor Veröffentlichung auf Aktualität.
Rechenbeispiel 1: Arbeitnehmer mit einem Kind
Annahme: 35.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen im Vorjahr, ein Kind (Kinderzulage 300 Euro möglich).
| Posten | Riester bisher | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 925 Euro/Jahr | 925 Euro/Jahr |
| Grundzulage | 175 Euro | 321,25 Euro |
| Kinderzulage | 300 Euro | 300 Euro |
| Gesamtzulage | 475 Euro | 621,25 Euro |
| Summe im Vertrag | 1.400 Euro | 1.546,25 Euro |
Beim alten Riester: 4 Prozent von 35.000 Euro ergibt 1.400 Euro Gesamtbeitrag. Abzüglich Grundzulage (175 Euro) und Kinderzulage (300 Euro) landet der Eigenbeitrag bei 925 Euro. Im neuen System: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro = 180 Euro, 25 Prozent auf weitere 565 Euro = 141,25 Euro Grundzulage. Plus Kinderzulage 300 Euro = 621,25 Euro Gesamtzulage.
Für diese Person könnte die neue Förderung rechnerisch attraktiver sein. Trotzdem entscheidet nicht nur die Zulage – Kosten, Garantie, Laufzeit und Anlagekonzept müssen mitgerechnet werden.
Rechenbeispiel 2: Familie mit zwei Kindern und niedrigerem Einkommen
Annahme: 26.000 Euro Einkommen, zwei Kinder (je 300 Euro Kinderzulage möglich).
| Posten | Riester bisher | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 265 Euro/Jahr | 265 Euro/Jahr |
| Grundzulage | 175 Euro | 132,50 Euro |
| Kinderzulagen | 600 Euro | 530 Euro (bis zu 265 Euro je Kind) |
| Gesamtzulage | 775 Euro | 662,50 Euro |
| Summe im Vertrag | 1.040 Euro | 927,50 Euro |
Beim alten Riester: 4 Prozent von 26.000 Euro = 1.040 Euro Gesamtbeitrag. Abzüglich Grundzulage und beiden Kinderzulagen (600 Euro) ergibt sich ein Eigenbeitrag von nur 265 Euro. Im neuen System: 50 Prozent auf 265 Euro = 132,50 Euro Grundzulage, Kinderzulagen bis zu 265 Euro je Kind = 530 Euro. Gesamtzulage: 662,50 Euro.
In diesem Beispiel kann der alte Riester-Vertrag förderseitig weiterhin sehr stark sein – ein pauschaler Wechsel wäre falsch. Gerade Familien mit mehreren Kindern sollten Riester nicht vorschnell aufgeben.
Rechenbeispiel 3: Single ohne Kinder mit langer Laufzeit
Annahme: 32 Jahre alt, 1.200 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, keine Kinder.
| Posten | Riester bisher | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.200 Euro/Jahr | 1.200 Euro/Jahr |
| Grundzulage | 175 Euro | 390 Euro |
| Kinderzulagen | — | — |
| Gesamtzulage | 175 Euro | 390 Euro |
Beim neuen System: 50 Prozent auf 360 Euro = 180 Euro, 25 Prozent auf weitere 840 Euro = 210 Euro. Gesamtzulage: 390 Euro – gegenüber 175 Euro beim bisherigen Riester-System.
Ohne Kinder kann die neue Grundzulage deutlich höher ausfallen als bisher. Bei langer Laufzeit kann zusätzlich die kapitalmarktnähere Anlage interessant sein. Aber: Ohne Garantie schwankt der Wert. Wer Sicherheit höher gewichtet, sollte Garantieprodukte und den bestehenden Vertrag mitprüfen.
Entscheidungsmatrix: Was passt zu wem?
| Option | Eher sinnvoll wenn … |
|---|---|
| Riester behalten | hohe Zulagen (besonders mit Kindern), gute Garantien oder alte Vertragsvorteile, akzeptable Kosten, kurze Restlaufzeit oder Wunsch nach Sicherheit |
| Riester ruhen lassen | kein laufender Beitrag gewollt, Förderung nicht zurückzahlen, erst 2027 konkrete Angebote abwarten, Vertrag wirkt teuer oder unklar |
| Wechsel prüfen | noch lange Laufzeit (15+ Jahre), teurer oder renditeschwacher Riester-Vertrag, Kapitalmarktrisiken bewusst akzeptiert, neue Lösung nach Kosten und Bedingungen wirklich besser |
| Kündigung besonders kritisch | hohe Zulagen und Steuervorteile im Vertrag, niedriger Rückkaufswert, keine konkrete Anschlusslösung, Entscheidung nur aus Frust oder wegen Werbedruck |
Welche Unterlagen du vor einer Entscheidung brauchst
Bevor du deinen Riester behältst, ruhend stellst oder wechselst, solltest du folgende Unterlagen zusammen haben:
- aktuelle Riester-Jahresmitteilung
- Übersicht über eingezahlte Eigenbeiträge und erhaltene Zulagen
- mögliche Steuervorteile aus den vergangenen Jahren
- aktueller Vertragswert und Rückkaufswert
- Kostenübersicht
- Rentenfaktor oder garantierte Rentenleistung
- Restlaufzeit bis Rentenbeginn
- Informationen zu weiteren Vorsorgeelementen: ETF-Sparplan, betriebliche Altersversorgung, Basisrente
Erst mit diesen Daten wird erkennbar, ob dein Vertrag ein Problem ist – oder vielleicht ein unterschätzter Baustein deiner Altersvorsorge.
Nicht Riester gegen Altersvorsorgedepot, sondern Vertrag gegen Vertrag
Es geht nicht um „Riester schlecht, Altersvorsorgedepot gut". Es geht um deinen konkreten Vertrag, deine Förderung, deine Laufzeit und deine Ziele.
Für manche bleibt Riester sinnvoll – besonders bei hoher Förderung, kurzer Restlaufzeit oder wertvollen Garantien. Für andere kann das Altersvorsorgedepot ab 2027 eine passende Alternative werden, vor allem bei langer Laufzeit und dem Wunsch nach kapitalmarktnaher Anlage. Und für viele lautet die beste Zwischenlösung: nicht kündigen, sondern prüfen, gegebenenfalls ruhend stellen – und dann mit echten Zahlen vergleichen.
Was das Altersvorsorgedepot insgesamt ausmacht und wer davon profitieren kann, zeigt der ehrliche Leitfaden zum Altersvorsorgedepot 2027.
Was du jetzt tun kannst
- ✓ Fordere die aktuelle Jahresmitteilung und den Rückkaufswert deines Riester-Vertrags an.
- ✓ Prüfe, wie viele Zulagen und Steuervorteile bisher im Vertrag stecken – das entscheidet, wie teuer eine Kündigung wäre.
- ✓ Kläre deine Restlaufzeit: Bei mehr als 15 Jahren bis zur Rente lohnt sich ein Vergleich mit dem neuen Depot besonders sorgfältig.
- ✓ Überleg, ob du 2027 erst echte Produktangebote sehen möchtest, bevor du entscheidest – dann ist Ruhenlassen oft der ruhigere Weg.
- ✓ Lass dir einen unabhängigen Überblick über deinen Riester-Bestand geben, bevor du kündigst oder wechselst.
Ob dein Riester-Vertrag behalten, ruhend gestellt oder mit dem Altersvorsorgedepot verglichen werden sollte, hängt von Förderung, Kosten, Garantien und deiner konkreten Situation ab. Das ordnen wir im kostenlosen Check-up gemeinsam ein.
Kostenloses Check-up-Gespräch buchenHäufige Fragen
Soll ich meinen Riester-Vertrag wegen des Altersvorsorgedepots kündigen?
In der Regel nicht vorschnell. Bei einer förderschädlichen Kündigung können bisherige Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Besser: Rückkaufswert anfordern, Alternativen konkret vergleichen und dann entscheiden.
Kann ich meinen Riester-Vertrag ab 2027 weiter besparen?
Ja. Bestehende Riester-Verträge können nach aktuellem Stand weitergeführt und weiter bespart werden. Es gibt keine automatische Umwandlung oder Kündigung.
Ist Ruhenlassen besser als Kündigen?
Oft ja. Beim Ruhenlassen bleiben bisherige Zulagen im Vertrag erhalten. Bei einer Kündigung kann es dagegen zu Rückforderungen kommen. Verwaltungskosten laufen möglicherweise weiter, und die spätere Rente fällt geringer aus – beides muss konkret geprüft werden.
Ist das Altersvorsorgedepot automatisch besser als Riester?
Nein. Es kann moderner und renditechancenreicher sein, bringt aber je nach Produkt Kapitalmarktrisiken, Kosten und neue Bedingungen mit. Entscheidend ist der konkrete Vergleich deines bestehenden Vertrags mit dem neuen Angebot.
Für wen kann Riester weiterhin sinnvoll sein?
Vor allem für Familien mit Kindern, Geringverdiener, Personen mit kurzer Restlaufzeit und Sparer mit älteren, vorteilhaften Vertragsbedingungen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Was für dich konkret sinnvoll ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Berufsstatus, deiner Familiensituation, bestehenden Verträgen, deinem Liquiditätsbedarf, deiner Steuerlast und deinem Risikoprofil ab.
Quellen und Belege
- Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung / ZfA: Riester-Zulagen und Mindesteigenbeitrag
- Deutsche Rentenversicherung / ZfA: Riester kündigen oder nicht kündigen
- Deutsche Rentenversicherung / ZfA: Riester-Vertrag ruhen lassen
